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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.02.1990 - 2 W 191/89   

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https://dejure.org/1990,3215
OLG Köln, 14.02.1990 - 2 W 191/89 (https://dejure.org/1990,3215)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.1990 - 2 W 191/89 (https://dejure.org/1990,3215)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 2 W 191/89 (https://dejure.org/1990,3215)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenerstattungsanspruch; Einzusetzendes Vermögen nach § 115 ZPO; Mangelnde Durchsetzbarkeit; Aufrechnug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114, § 115, § 124 Nr. 3, § 126

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 642
  • FamRZ 1990, 891
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    Es kann dahin stehen, ob der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht dem Gegner der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat, einsetzbares Vermögen im Sinne von § 115 ZPO darstellt (so OLG Celle OLGR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 1990, 642; Zöller/Philippi a.a.O. § 115 Rdn. 49 b; a.A. LG Siegen MDR 1993, 1116).
  • OVG Sachsen, 12.01.1993 - 2 S 613/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anrechnung von Sozialhilfe

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2016 - L 7 AS 1224/16

    PKH-Verfahren

    Der Umstand, dass über den rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag erst nach Beendigung des Verfahrens entschieden worden ist, und zu diesem Zeitpunkt ein Kostenanerkenntnis des Beklagten (Schreiben vom 18.05.2016) vorlag, steht der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht entgegen (Beschluss des Senats vom 29.01.2016 - L 7 AS 393/15 B; ebenso OLG Köln, Beschluss vom 14.02.1990, 2 W 191/89; abweichend LSG Thüringen, Beschluss vom 13.02.2012, L 4 AS 1197/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2012 - L 12 AS 1245/12 B).
  • OLG Köln, 30.03.1993 - 25 WF 35/93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Sozialhilfeempfänger

    Deshalb ist es geboten, diese inzwischen eingetretene Diskrepanz durch analoge Anwendung des § 76 Abs. 1 BSHG im Rahmen des § 115 ZPO zu beseitigen, Sozialhilfe also anrechnungsfrei zu lassen (vgl. dazu die inzwischen herrschende Meinung: LSG Niedersachsen NdsRpfl 1984, 24; OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 645 ; OLG Köln - 2. Zivilsenat - FamRZ 1990, 642, 643; OLG Koblenz FamRZ 1992, 966 ; Hochgräber in FambG §§ 114, 115 Rz. 25; Johannsen/Thalmann EheR 2. Aufl. § 115 Rz. 19; Göppinger-Wax, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rz. 3409; Kalthoener/Büttner Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rz. 234; Rahm/Künkel Handbuch des Familiengerichtsverfahrens 1. Band II. Kapitel Rz. 136; Heiß/Schlüter Unterhaltsrecht 28.2./Wax FamRZ 1980, 976; Schneider MDR 1985, 443).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - L 7 AS 393/15

    Prozesskostenhilfe für ein erledigtes Klageverfahren

    Der Umstand, dass über den rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag erst nach Beendigung des Verfahrens entschieden worden ist, und zu diesem Zeitpunkt ein Kostenanerkenntnis des Beklagten vorlag, steht der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hier nicht entgegen (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 14.02.1990 - 2 W 191/89; für ein Wahlrecht des Rechtsanwalts zwischen Kostenfestsetzung gegenüber dem Gegner und Geltendmachung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskass auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 R; abweichend LSG Thüringen, Beschluss vom 13.02.2012- L 4 AS 1197/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2012 - L 12 AS 1245/12 B).
  • LSG Thüringen, 17.11.2022 - L 1 SV 1119/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschwerderecht der

    Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht den Gegner des Prozesskostenhilfe begehrenden  Klägers dazu verurteilt hat, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, stellt einsetzbares Vermögen i. S. v. § 115 ZPO dar (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990, 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642).
  • LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag - Entfallen des

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass ein solcher Kostenerstattungsanspruch nicht das Rechtsschutzbedürfnis entfallen lassen kann, sondern allenfalls bei der Bedürftigkeitsprüfung als vorrangig einzusetzendes Vermögen gemäß § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990 - 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642), überzeugt den Senat die getroffene Abgrenzung nicht.
  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 10 UF 54/08

    Kindesunterhalt: Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung erhöhten Unterhalts

    Insoweit kommt es wegen des sog. In-Prinzips (vgl. dazu BGH, FamRZ 2003, 741; FamRZ 1990, 891) nicht auf die für dieses Jahr festgesetzten, sondern auf die in diesem Jahr gezahlten Steuern an.
  • SG Nordhausen, 28.09.2020 - 13 AS 388/20
    Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht den Gegner des Prozesskostenhilfe begehrenden  Klägers dazu verurteilt hat, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, stellt einsetzbares Vermögen i. S. v. § 115 ZPO dar (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990, 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 5 B 9/07
    Ein durchsetzbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner kann zum Vermögen gehören (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990, 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642).
  • SG Nordhausen, 23.01.2013 - S 12 AS 3290/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Kostengrundanerkenntnis des

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2008 - L 5 B 414/07
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.02.1990 - 15 WF 28/90 S   

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https://dejure.org/1990,5403
OLG Hamburg, 14.02.1990 - 15 WF 28/90 S (https://dejure.org/1990,5403)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.1990 - 15 WF 28/90 S (https://dejure.org/1990,5403)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 15 WF 28/90 S (https://dejure.org/1990,5403)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Isoliertes Verfahren; Sorgerechtsregelung; Einstweilige Anordnung; Scheidungsverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1672

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 642
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 06.04.2000 - 12 WF 45/00

    Mutwilligkeit der Prozessführung in einem Umfangsverfahren

    So wurde es auch nach der vor dem 1.7.98 bestehenden Rechtslage überwiegend nicht als mutwillig angesehen, wenn Prozesskostenhilfe für ein Hauptsacheverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge für die Dauer des Getrenntlebens (1672 a.F.) begehrt wurde, obwohl daneben die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung nach § 620 Nr. 1 ZPO bestand (OLG Hamburg, FamRZ 1988, 523; 90, 642; Zöller-Philippi, aaO., § 620 Rdn. 14 m.w.N.).
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